Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Zwei neue Angebotspakete Seit April 2024 bietet DATEV die neuen Angebotspakete LEXinform classic und LEXinform comfort an. Die Online-Zugänge sind bereits integriert.
Gesetzesänderungen 2024 eingearbeitet Das Nachschlagewerk Tabellen und Informationen (2. Aufl.) für die steuerliche Beratung ist im April 2024 mit allen Änderungen erschienen.
Neues Schulungsvideo zum Zusatzmodul Budgetsteuerung Mit unserem neuen Tutorial erhalten Sie in weniger als einer Stunde einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Funktionen des Zusatzmoduls. Schauen Sie doch gleich mal rein.
Arbeitszeit: Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht Der jungen Generation wird oft nachgesagt, sie sei arbeitsscheu. Dabei wollen längst nicht nur die Jüngeren kürzertreten, zeigt eine neue Studie des IW Köln: Egal ob jung oder alt, männlich oder weiblich, die Deutschen hätten gerne mehr Freizeit. Das bedroht den Wohlstand.
BFH: Keine Ergebniskonsolidierung im Jahr der Verschmelzung Wird eine Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft verschmolzen, kann der von der übernehmenden Personengesellschaft bis zum (zurückbezogenen) steuerlichen Übertragungsstichtag erzielte Gewinn nicht mit dem (laufenden) Verlust verrechnet werden, den die übertragende Personengesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt erlitten hat. So der BFH (Az. IV R 6/21).
Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.OKDatenschutz